AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lindenfels Westflügel e. V. – nachfolgend abgekürzt Westflügel genannt – regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Theaterbesuchern und dem Westflügel.

Kartenverkauf und Vorstellungsausfall

  • (a) Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Westflügel bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Westflügel bzw. den Veranstalter zu richten.
  • (b) Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen.

Kartenpreise

Kartenpreise werden an der Theaterkasse, durch Veröffentlichung in den Heften zur Spielzeit und auf der Website des Theaters bekannt gegeben. Für Sonderveranstaltungen können besondere Regelungen getroffen werden.

Ermäßigungen

  • (a) Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) sowie Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Rentner, Erwerbslose und Inhaber eines Leipzig-Passes erhalten nach Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis. Die für eine Veranstaltung jeweils festgelegte Ermäßigung wird in den Programmheften und auf der Website des Theaters veröffentlicht. Schwerbehinderte ab 80 % MdE und ihre Begleitung erhalten ebenfalls diese Ermäßigung auf den Normalpreis. Ermäßigungen können vom Westflügel jederzeit geändert werden. Bei Eintrittskarten für Sonderveranstaltungen können Ermäßigungen entfallen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
  • (b) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann der Westflügel die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.

Familienkarten und Gruppenkarten

Bei Familienvorstellungen können Familienkarten erworben werden. Eine Familienkarte gilt für 1-2 Erwachsene und ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahre (maximal 5 Personen). 
Gruppen ab 10 Personen erhalten nach Anmeldung einen reduzierten Eintrittspreis.

Telefonische Kartenbestellungen

Telefonische Kartenbestellungen (auch auf Mailbox hinterlassene Bestellungen) gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Kann für die telefonisch bestellten Eintrittskarten keine Eintrittskarte vermittelt werden, versucht der Westflügel den Kunden hierüber telefonisch zu informieren.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kasse abgeholt werden. Danach besteht auf reservierte Karten kein Anspruch mehr.

Schriftliche Kartenbestellungen (auch per eMail)

Schriftliche Kartenbestellungen (auch per eMail) gelten als vorläufige Reservierungen, falls sie durch eine Benachrichtigung des Westflügels bestätigt werden und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Kann für die bestellten Eintrittskarten keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert der Westflügel den Kunden hierüber schriftlich, per eMail bzw. telefonisch.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kasse abgeholt werden. Danach besteht auf reservierte Karten kein Anspruch mehr.

Online Kartenverkauf

  • (a) Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt der Westflügel bzw. der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten nicht mehr vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Westflügels enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
  • (b) Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Westflügel/ Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
  • (c) Für die vom Westflügel angebotenen Eintrittskarten für Veranstaltungen kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB zustande. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jeder Antrag / Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
  • (d) Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Westflügels.
  • (e) Vorläufige Tickets müssen bis spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse gegen tagesaktuelle Tickets getauscht werden. Bei nicht fristgemäßem Umtausch besteht kein Anspruch auf Einlass zu Vorstellungsbeginn.

Spielplan und Spielplanänderungen

Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen des Westflügels veröffentlicht. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus terminlichen Gründen Vorstellungstermine geändert werden müssen, werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Diese Änderungen oder Umbesetzungen begründen kein Rückgaberecht.

Einlass

Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein oder tauscht das vorläufige Ticket nicht fristgemäß um, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den Einlass. Im Interesse des Publikums und der Darsteller behält sich der Westflügel vor, den Späteinlass inszenierungsbezogen zu regeln. Dies betrifft sowohl den Zeitpunkt des Einlasses als auch die verfügbaren Plätze. Grundsätzlich wird verspäteten Theaterbesuchern erst bei geeigneten Szenenwechseln Einlass in den Zuschauerraum gewährt. In besonderen Fällen kann der Späteinlass ausgeschlossen werden. Dies begründet kein Rückgaberecht der Eintrittskarte. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

Haftung

Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Westflügel bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

Garderobe und Fundsachen

Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird im Westflügel für die Garderobe keine Haftung übernommen. Die Mitnahme von Getränken sowie von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Auf Wunsch und jederzeit widerruflich informiert der Westflügel den Kunden unter Nutzung seiner Daten über weitere Angebote. Der Westflügel wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot des Westflügels getätigt wurden, ist – soweit der Käufer Vollkaufmann ist – Leipzig als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Bereitstellung der bestellten Eintrittskarten ist Leipzig.

Hausrecht

  • (a) Die Geschäftsführung übt in den Räumen des Westflügels das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassen- oder Thekenpersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen werden bzw. haben. Personen können aus dem Haus gewiesen werden, wenn sie die Vorstellung stören,  wenn sie andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
  • (b) Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.

Bild- und Tonaufnahmen

  • (a) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art im Westflügel ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
  • (b) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Sommerspielplans 2017 in Kraft.